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   LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05   

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https://dejure.org/2005,31527
LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05 (https://dejure.org/2005,31527)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05 (https://dejure.org/2005,31527)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 11 TaBV 48/05 (https://dejure.org/2005,31527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 2 ATG
    Einigungsstelle, Altersteilzeit, Blockmodell, Mitbestimmungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle ist nicht im Sinne des § 98 ArbGG offensichtlich unzuständig für die Frage der Durchführung von Altersteilzeit nur im Blockmodell oder nur im Teilzeitmodell; Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle für die Frage der Durchführung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02

    Einrichtung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei der betrieblichen

    Auszug aus LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05
    Das ist der Fall, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint, oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01, NZA-RR 2002, 586; LAG Hamm, Beschluss vom 08.11.2002 - 10(13) TaBV 59/02, NZA-RR 2003, 543; Küttner-Kreitner, Personalbuch, Einigungsstelle Rz. 17).
  • LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05
    Das ist der Fall, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint, oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01, NZA-RR 2002, 586; LAG Hamm, Beschluss vom 08.11.2002 - 10(13) TaBV 59/02, NZA-RR 2003, 543; Küttner-Kreitner, Personalbuch, Einigungsstelle Rz. 17).
  • LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der

    Gibt es noch keine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und haben sich auch die Landesarbeitsgerichte noch nicht mit der Rechtsfrage befasst, so kommt es für die Beurteilung, ob die Rechtsfrage offensichtlich in einem bestimmten Sinne zu beantworten ist, zwar auch auf die bislang ergangene Rechtsprechung von Arbeitsgerichten an, besonders wenn diese einheitlich ist, daneben aber auch darauf, ob sich in der arbeitsrechtlichen Literatur zu dieser Rechtsfrage bereits eine einheitliche Auffassung herausgebildet hat (insbesondere zu letzterem etwa Hessisches LAG, Beschluss vom 1. August 2006, 4 Ta BV 111/06, NZA-RR 2007, 199, und LAG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2005, 11 TaBV 48/05, abrufbar bei juris, sowie LAG Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998, 13 TaBV 60/97, NZA 1998, 1018, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06

    Konzernbetriebsrat

    Werden jedoch die im Inland gelegenen Konzernunternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzernbetriebsrat im Sinne des § 54 Abs. 1 BetrVG nicht gebildet werden (so jetzt auch BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 - Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG - siehe auch LAG Köln, B. v. 10.11.2005, 10 TaBV 15/05, AuR 2006, S. 214 (LS); LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05 (juris); vgl. auch Mayer, AuR 2006, S. 303 f; Gaumann-Liebermann, DB 2006, S. 1157 f).
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